SCHRITT 1 :
die Bewerbung
Bevor eine Person, die sich die Frage nach der Berufung zu den Seligpreisungen stellt, in die Gemeinschaft aufgenommen wird, muss sie regelmäßig ein Haus der Gemeinschaft besuchen und einen ihrer Leiter treffen. Der Verantwortliche des Hauses kann dann entscheiden, eine „Bewerbungsmappe“ für diese Person anzulegen und mit ihr ein erstes Unterscheidungsgespräch zu beginnen.
SCHRITT 2 :
GEMEINSAMES PRAKTIKUM
Nach Abschluss der Bewerbung durchläuft die Person die Phase des Praktikums. Sie wird dann für ein Jahr in die Gemeinschaft aufgenommen (die Dauer kann je nach der Situation der Person angepasst werden, insbesondere bei Paaren). Das Praktikum ist eine Zeit des Reifens des Wunsches, der Unterscheidung und der Entdeckung des Charismas der Gemeinschaft. Es ist eine echte Lebensschule.
SCHRITT 3 :
DAS POSTULAT/DIE BEWÄHRUNG IN EINEM FACH
In dieser Phase orientiert sich die Person an einem Lebensstand innerhalb der Gemeinschaft, um ihren Weg und ihre Unterscheidung fortzusetzen. So wird sie in einen der beiden geweihten Zweige (Postulat) oder in den Laienzweig (Bewährung) aufgenommen. Die Wege sind in den verschiedenen Zweigen unterschiedlich. Beim Eintritt in das Postulat oder die Bewährung erhält die Person das Gemeinschaftskreuz. Diese Phase kann ein bis zwei Jahre dauern.